Emma und Sam haben kürzlich ihre Immobilie in BETTERHOMES Town vermietet. Was alles mit einem sympathischen, jungen Paar angefangen hat, entwickelt sich immer mehr zum Alptraum:
Das Paar lärmt, bezahlt seinen Mietzins nicht und reagiert weder auf Kontaktversuche noch auf Zahlungsaufforderungen. Wie hätten Emma und Sam dieses Horrorszenario vermeiden können und vor allem: Wie werden sie diese furchtbare Mietpartei wieder los?
Mietnomadinnen und -nomaden werden nach Gabler Wirtschaftslexikon als «Personen bezeichnet, die vorsätzlich Mietverhältnisse begründen mit der Absicht, keine Miete zu zahlen. Es kommt relativ häufig vor, dass die Wohnungen nicht gepflegt und sogar gezielt «abgewohnt» und «vermüllt» und irgendwann fluchtartig verlassen werden. Sobald der Vermieter die Mietnomadinnen und -nomaden erfolgreich aus der Wohnung geklagt hat, ziehen sie zu der nächsten Wohnung weiter.»
Lange waren Mietnomadinnen und -nomaden vor allem aus Deutschland bekannt, aber durch die zunehmende Mobilität und die offenen Grenzen wurde es für die Mietnomadinnen und -nomaden einfacher, ihr Nomaden-Dasein zu leben und nach Belieben wieder zu verschwinden. Wie kann man es also vermeiden, an diese Mieter/innen zu geraten? Leider gibt es keine Garantie dafür, für welche Objekte sich Mietnomadinnen und -nomaden mit Vorliebe entscheiden, aber vielleicht einige Anhaltspunkte.
Der Schein kann trügen: Mietnomadinnen und -nomaden unter der Lupe
Leider kann man Mietnomadinnen und -nomaden nicht optisch ausmachen. In Erfahrungsberichten hört man immer wieder, dass sie elegant gekleidet sind und gepflegt und ordentlich wirken. Manchmal erscheinen sie sogar im Sportwagen. Die einzige Möglichkeit, sich bestmöglich vor ihnen zu schützen, ist, die Mietpartei im Vorfeld eingehend zu prüfen und sich auf keinen Fall vom Schein trügen zu lassen. Allgemein gilt für Vermieter/innen und speziell für unerfahrene also, sich auf möglichst diverse Art und Weise abzusichern.
Hier einige Tipps:
- Eine Wohnungsübergabe sollte stets nach der Einzahlung der Mietkaution und mit ausführlichem Übergabeprotokoll stattfinden.
- Das Verlangen einer Mieterselbstauskunft ist ein Weg, wie man zusätzliche Informationen über die potentielle Mietpartei erhalten kann. Mieter/innen sind nicht dazu verpflichtet, eine solche auszufüllen. Wenn sich jemand jedoch weigert, schmälert dies wahrscheinlich die Chancen auf eine Wohnung und erweckt unter Umständen ein gewisses Misstrauen bei Vermieter/innen.
- Um die Bonität einer Mietpartei zu überprüfen, gibt es die Möglichkeit, bei dem/der bisherigen Vermieter/in eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung einzufordern. Es herrscht allerdings für Vermieter/innen keine Pflicht, eine solche auszustellen; wenn sie also nicht ausgehändigt wird, ist es nicht unbedingt ein Indiz für eine schlechte Bonität der potentiellen Mietpartei. Im besten Fall allerdings gibt sie Vermieter/innen einige Sicherheit.
- Einsicht in aktuelle Gehaltsabrechnungen der potentiellen Mietpartei kann ebenfalls einen Einblick in ihre Bonität und Zahlungskraft geben.
- Der Betreibungsauszug ist ein wichtiges Indiz dafür, wie die Vergangenheit der potentiellen Mietpartei aussieht. Aber Achtung: Es ist in der Regel nicht allzu schwer, einen „blanken“ Betreibungsauszug zu erhalten, vor allem, da Mietnomadinnen und -nomaden oft geschickte Täuscher/innen sind.
- Der Abschluss einer Rechtschutzversicherung kann im Ernstfall eine gewisse Absicherung für Vermieter/innen bieten.
Die Mietnomadinnen und -nomaden ziehen ein: die Massnahmen
- Bleibt der erste Mietzins aus, sollte man unbedingt aufhorchen und direkt Kontakt mit der Mietpartei aufnehmen. Mit Abmahnungen inkl. Zahlungsfrist (30 Tage zur Zahlung der Mietrückstände) sollte nicht zu lange gewartet werden. Gleichzeitig muss die ausserordentliche Kündigung angedroht werden. Natürlich kann es viele Gründe geben, warum eine Mietpartei eine Miete nicht bezahlt (z.B. Jobverlust), es müssen nicht gleich Mietnomadinnen und -nomaden dahinterstecken. Wenn es sich allerdings um ein „normales“ Versäumnis handelt, wird die Kontaktaufnahme in der Regel nicht zum Problem.
- Wenn die Mieter/innen auf die Abmahnungen nicht reagieren, folgt die schriftliche Kündigung (30 Tage Frist).
- Sind es tatsächlich Mietnomadinnen und -nomaden, die sich in der Wohnung eingenistet haben, werden sie auf kein Schreiben und keinen Kontaktversuch reagieren. In diesem Fall kann die Ausweisung der Mietpartei vor Gericht beantragt werden. Hierfür müssen Vermieter/innen unbedingt nachweisen, dass eine gültige Kündigung vorliegt und dass das Mietverhältnis offiziell beendet ist. Als Beweise können hierbei alle Schreiben und Abmahnungen (inkl. ungeöffnete eingeschriebene Briefe) von Vermieter/innen fungieren, die aufzeigen, dass die Mietbetrüger/innen vorsätzlich handeln.
- Erzielt auch der richterliche Befehl zur Ausweisung nichts, kann die Zwangsräumung vollstreckt werden, wobei das Betreibungsamt und die Polizei zum Einsatz kommen.
- Für die Kosten der Ausweisung kommen die Vermieter/innen auf. Die Ausgaben und Gerichtskosten für die Räumungsklage können von der Mietpartei zurückgefordert werden; in der Regel sind die Mietnomadinnen und -nomaden dann jedoch bereits spurlos verschwunden. Selbst wenn sie nach dem Auszug noch aufzufinden sind, ist es schwierig, das Betreibungsbegehren umzusetzen, da sie oftmals über keine Eigenmittel verfügen.
Endlich sind sie weg, doch aufatmen kann man kaum
Mietnomadinnen und -nomaden hinterlassen oft ein riesiges Chaos und grossen Schaden in der Wohnung, das Vermieter/innen dann zu beseitigen haben. Anwaltskosten und Renovierungskosten können hoch ausfallen – und leider bleibt Vermieter/innen oft nichts anderes übrig, als sich selbst um diesen zu kümmern. Doch finanzieller Schaden ist nicht das Einzige, das nach dem Auszug der Mietnomadinnen und -nomaden zurückbleibt. Viele Vermieter/innen sahen sich über Monate hinweg hohem Lärm, Frustration und einer überwältigenden Ohnmacht ausgesetzt – Belastungen, die auch später noch lange psychisch nachwirken können.
Ist man also machtlos ausgeliefert?
Den Einzug von Mietnomadinnen und -nomaden mit Sicherheit verhindern kann man leider nicht. Doch gerade als private/r Vermieter/in ist die Wahrscheinlichkeit aufgrund ihrer Unerfahrenheit besonders gross, in die Mietnomadenfalle zu geraten. Selbstverständlich hilft die genaue vorgängige Prüfung von potentiellen Mietparteien, das Risiko zu schmälern – oftmals am besten hilft jedoch der Einbezug eines/einer erfahrenen Makler/in in den Vermittlungsprozess, um die optimale Prüfung von potentiellen Mietparteien sicherzustellen, zumal sie die Prozesse und Rechte kennen. Des Weiteren kann es für Mietnomadinnen und -nomaden durchaus abschreckend wirken, wenn sie es vor Ort mit einem/einer professionellen Makler/in zu tun haben, der/die kompetent auftritt und sich aufgrund der Erfahrung vielleicht nicht so leicht täuschen lässt.
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